Allgemeine Daten



1055

Großkrut wird als Crubeten erstmals erwähnt - es kann davon ausgegangen werden, daß bereits ein Dorfrichter mit zwei Geschworenen ein Art Richtergewalt ausübt.

1280

»Chrudt« wird aus ehemals landesfürstlichem Besitz durch Rudolf von Habsburg dem Tullner Frauenstift geschenkt. Die Nonnen dieses Stiftes erhalten neben anderen Sonderrechten auch das Recht der »Freien Gerichtsbarkeit«, können Todesurteile aber nur beschließen, nicht jedoch vollstrecken lassen. Dazu ist die Unterschrift des Landesherren nötig!

1300

In der Rechtsprechung setzt sich das Römisch-Kanonische Recht gegenüber dem Karolingisch-Fränkischem durch.

1302

In Bologna (Italien) führt der Arzt Bartolomeo de Varignana die erste kriminaltechnische Autopsie wegen eines Giftmordes durch. Er kann die Unschuld des Beklagten beweisen und erregt mit seiner ärztlichen Beweisführung ungeheures Aufsehen.

1408

Pehemisch Chrut wird in einer Urkunde erstmals als Markt erwähnt. Damit tritt der Marktrichter (früher Dorfrichter) mit den Ratsbürgern (früher Geschworene) in Erscheinung und das Asylrecht der »Freiung« gewinnt an Bedeutung.

1478

Friedrich d. III verkündet die »für alles Land, welches Österreich ist« erste einheitliche Gerichtsordnung. Leider machen da sie örtlichen Besitzer eines Gerichtes und die Stände nicht mit und boykottieren seine Anweisungen.

1500

werden die Bannrichter eingeführt. Sie werden auch »Reise-Richter« genannt, weil sie von einem Gerichtsort - der sich keinen eigenen Richter leisten kann oder will - zum anderen ziehen und dort »Recht« sprechen. Diese Reiserichter werden von der Bevölkerung durchaus anerkannt, handelt es sich bei ihnen doch um die ersten Rechtssprecher, die eine Ausbildung, eine Schule oder gar Universität besucht haben.

Leider stellt sich heraus, daß diese Reiserichter mit ihrem Troß - einem Schreiber, ein Verkünder, ein Vollstrecker samt Helfer - den Gerichtsorten sehr teuer kommt.

1507

Das erste Gesetzeswerk, in dem eine mittelalterliche Gerichtshandlung vom Delikt bis zur Strafe, in Word und Bild, genau beschrieben wird, entsteht in Bamberg.

1525

Bekommt ein vom Bannrichter bestellter Arzt für eine Autopsie 29 Pfennige, es wird gemunkelt, daß man für einen Goldtaler den Befund schon vorher kennt...

1532

wird von Kaiser Karl die erste, für das gesamte Reich gültige »Hals- und Peinliche Gerichtsordnung« verkündet.

Diese Strafgerichtsordnung soll im wesentlichen fast 250 Jahre in Kraft bleiben.

1554

wird Hans Pachsander als erster Marktrichter des Behemischen Krudt's genannt.

1570

Fürst Hans Septimus von Lichtenstein gibt als Landgerichtsherr von seinem Verwaltungssitz Herrnbaumgarten aus eine »Weingarten-Verordnung« heraus. Sie gilt auch für Poysdorf und andere Orte.

1600

Der Galgen zum »Hochgericht Böhmisch Krut« wird errichtet und Nachrichten über die niedere Gerichtsbarkeit werden erstmals erwähnt. So sind Prechel- und Fiedelstrafen extra angeführt.

1613

Am 1. Juli wird an diesem Gericht der Knecht Mathes Klinghard enthauptet, d.h. mit dem Schwert vom Leben zum Tode gebracht.

1721

Ist erstmals die Möglichkeit überliefert kleine Strafen - Bagatellsachen - mit Geld abzulösen. Auch erkennt das Gericht erstmals bei Totschlag nicht auf ein Bluturteil, sondern auf Fronarbeit an Stelle einer Hinrichtung. Zum Beispiel: Im Dezember kam es zu einer Rauferei in Krut; Hans Breitwein, Sebastian und Martin Schaffler stürzten sich mit dem Ruf »einen Höfleiner Knecht muß man prügeln« auf Hans Fuery und schlugen ihn so, daß er bald darauf starb. Die Täter wurden zu vier bis sechs Monaten »öffentlichen Arbeitens« verurteilt.

Zwei Jahre später, am 15.10.1723 lauerten, aufgestachelt durch ältere Burschen, die halbwüchsigen Hermann Pribitzer, Georg Frey und Johann Strobl dem Florian Beck aus Alt-Höflein auf. Diesem wollte man es zeigen, da er zu »Kruter Mentscha fensterln ging«. Leider hatte Beck ein Messer, mit dem er Georg Frey so stark verletzte, daß dieser bald verstarb. Beck konnte unbekannten Ortes entfliehen, die beteiligten Kruter Buam wurden sechs Wochen in »Eisen gelegt«.

Im selben Jahr forderte die Regierung alle Personen, besonders jedoch die Markrichter persönlich, zu der Mithilfe bei der Bekämpfung von Räuberbanden auf. Sie sollten in ihrem Orts- oder Marktgebiet mir den »gesammten Inleuten« gezielte Streifungen bzw. Kontrollgänge im Burgfried durchführen.

1733

Ist ein zehnjähriger Rechtsstreit der Kruter Bauern mit den Nonnen des Tullner Frauenstiftes wegen Zehent- und Robotproblemen verbürgt.

1742

Findet die letzte Hinrichtung in Böhmisch Krut statt. Am 25. Juni hat Michael Pokorny, Wagner aus Mähren, einen Doppelmord an dem hiesigen Wagnermeister Georg Preier, bei welchem er samt seinem Sohne aus alter Bekanntschaft übernachtet hat und seiner Dienstmagd begangen, um sich des vorhandenen Geldes (12 fl = Gulden) zu bemächtigen.

Pokorny wurde verfolgt und am selben Tag in seinem Heimatort festgenommen und nach Böhmisch Krut abgeführt, wo er am 8. November zum Tode verurteilt wurde.

Während des Weges zum Richtplatz - auf dem Pokorny gerädert wurde - führte man ihn am Haus des Gemordeten vorbei und zwickte ihn mit glühenden Zangen.

Der Sohn des Gerichteten, welcher der Hinrichtung beiwohnen mußte, wurde auf mehrere Jahre Zwangsarbeit in Raab verurteilt.

1768

Tritt die »Criminalis Theresiana« in Kraft. In dieser Gerichtsordnung wird erstmals die Folter genau beschrieben und damit normiert. Das Geständnis mit Folter ist weiter für die Rechtsprechung wichtig und wird sogar noch gefordert.

1776

Werden Folter und Pranger abgeschafft, der »Richtige Kotter« als Ort für Gefangene wird für jede Gemeinde zwingend bestimmt.

1783

Das Einbrennen von »Schandzeichen« ins Gesicht von Straftätern - besonders bei Frauen -wird mittels eigener Verordnung geregelt. Erstmals werden Ärzte dazu befragt.

Im selben Jahr wird die Ehe als »Bürgerlicher Vertrag« angesehen und die Kirchen von allen Mitspracherechten gegenüber dieser Institution des Zusammenlebens zweier Menschen und deren Trennung ausgeschlossen.

1786/88

Die Urform unseres heutigen »Bürgerlichen Gesetzbuches« tritt in Kraft. Die Todesstrafe, ausgenommen bei Standrecht, wird abgeschafft. Endlich werden formelles und materielles Recht getrennt.

1848/50

Die Patrimonialherrschaften - für uns damals Walterskirchen - werden abgeschafft: es entstehen die heute bekannten Gerichtstypen. In Böhmisch Krut wird die Kirchenmauer teilweise geschliffen und dabei vermutlich auch der Prangersockel entfernt.

1852

wird ein neues Strafrecht erlassen, welches bis

1974

(!) gültig sein wird